Allgemeine Geschäftsbedingungen

Forsthaus Sayda GbR · Forstweg 1 · 09619 Sayda

1. Buchung

Die Buchung erfolgt schriftlich per Email, Post oder Fax. Der Anmelder verpflichtet sich durch seine Buchung auch im Namen aller Teilnehmer, für sämtliche Vertragsverpflichtungen gemäß der Mietbedingungen einzustehen. Grundlage des Vertrages sind ausschließlich die am Buchungstag und für den Reisezeitraum gültigen Angaben der Hausbeschreibung. Eine Überbebelegung der Häuser ist im Vorfeld mit dem Vermieter abzustimmen.

2. Bezahlung

Die Anzahlung in Höhe von 20% der Mietsumme ist binnen 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Die 2. Zahlung erfolgt 90 Tage vor Anreise in Höhe von 30 % der Mietsumme. Die Restzahlung erfolgt 30 Tage vor Anreise, ohne weitere Aufforderung. Über die geleisteten Zahlungen erhalten Sie keine gesonderte Bestätigung. Verspätete Zahlung bzw. Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt den Vermieter, die Unterkunft anderweitig zu vermieten und von dem säumigen Kunden die Rücktrittsgebühr zu verlangen.

3. Leistungen/ Preise

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Angaben der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang dieser Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

4. Rücktritt

Bei Kündigung des Vertrages durch den Kunden werden folgende Storno-Gebühren erhoben: bei Rücktritt bis zum 90. Tag vor Mietbeginn 20% des Mietpreises, bei Rücktritt zwischen dem 90. und 60. Tag vor Mietbeginn 30% des Mietpreises, bei Rücktritt zwischen dem 60. und 30. Tag vor Mietbeginn 50% des Mietpreises, ab dem 30. Tag vor Mietbeginn 90%. Ausschlaggebend für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Post-, Email- oder Faxeingang in unserem Büro. Sämtliche Erklärungen des Kunden hinsichtlich Umbuchung, Terminänderung oder Rücktritt haben schriftlich zu erfolgen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

5. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

Zur Deckung der durch einen Rücktritt entstehenden Kosten empfehlen wir Ihnen den Abschluß einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung sowie außerdem eine Reise-Krankenversicherung.

6. Haftung des Vermieters

Eine Haftung für vorübergehende Störungen in der Wasser/ Stromversorgung oder Störungen durch naturbedingte oder örtliche Gegebenheiten wird ausgeschlossen; ebenfalls haften wir nicht für eine ständige Bereitschaft von Installationen wie Zentralheizung etc. Die Haftung aus dem Mietvertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Mietpreises beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

7. Gewährleistung

Sollte eine Leistung durch den Vermieter nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so kann der Kunde innerhalb einer angemessenen Zeit Abhilfe verlangen. Der Vermieter ist berechtigt, durch Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersattzleistung Abhilfe zu schaffen. Diese kann jedoch verweigert werden, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach Urlaubsende kann der Kunde eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht und deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen wurden.

8. Verpflichtungen des Mieters

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen bei der örtlichen Hausverwaltung bzw. beim Vermieter unverzüglich noch während seines Aufenthaltes zur Kenntnis zu geben. Reklamationen nach Urlaubsende können ansonsten nicht berücksichtigt werden. Bei Nichtbeachtung und ohne ausdrückliche Einwilligung des Vermieters verlieren Kunden, die die Unterkunft vorzeitig verlassen, jeglichen Anspruch auf eine eventuelle Rückerstattung des Mietpreises. Eventuelle vertragliche Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach Rückkehr gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden. Zwischen Ihnen und dem Vermieter gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise als vereinbart. Die gemietete Unterkunft ist sauber, d.h. besen- und schrankrein zu hinterlassen. Der Kunde hat die Unterkunft nebst Inventar pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltszeit auftretenden Schäden der örtlichen Verwaltung oder dem Vermieter zu melden. Der Kunde haftet persönlich für die von ihm verursachten Schäden.

9. Haustiere

Für die Mitnahme von Haustieren ist die vorherige Zustimmung des Vermieters/ Verwalters erforderlich. Der Mieter haftet für sämtliche vom Tier verursachten Schäden.

10. Anreise/ Abreise

Das Mietobjekt kann i.d. Regel - sollte eine Vorbuchung des Hauses bestehen - am Anreisetag ab ca. 15:00 Uhr bezogen werden; am Abreisetag verläßt der Mieter das Haus bis spätestens 11:00 Uhr. Eine Anreise vor 15:00 Uhr bzw. Abreise nach 11:00 Uhr, falls keine Vor- bzw. Nachbuchung am gleichem Tage besteht, ist möglich, sollte zuvor jedoch dem Vermieter oder der örtlichen Hausverwaltung mitgeteilt werden.

11. Sonstige Bestimmungen

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem vorbezeichneten Vermittlungsvertrag ist Dresden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Der Kunde kann den Vermieter nur an dessen Sitz verklagen.

Stand: Januar 2006

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